Genehmigung beim Entlassrezept – Abgabefrist überschritten, Belieferung trotzdem möglich?

Wir haben ein Entlass­rezept über Calcium­citrat-Calcium­hydrogen­phosphat Kapseln 140/40 mg 30 Kapseln für ein Frühchen. Wir haben uns eine Genehmigung dafür einge­holt, die erst 2 Wochen später be­antwortet wurde.

Kann ich das Entlass­rezept mit dieser Begründung verspätet abrechnen?

Antwort

Ja, das können Sie: Entscheidend ist das Vorlage­datum des Rezepts. Bei einem E-Rezept gilt ent­sprechend das Abruf­datum. Den Grund für die späte Belieferung sollten Sie im Abgabe­daten­satz vermerken und mit dem eHBA signieren.

Seit den Neuerungen durch das ALBVVG ist gem. § 129 Abs. 4d S. 1 Nr. 5 SGB V eine Retaxation außerdem ausge­schlossen, wenn „die Genehmigung der zu­ständigen Kranken­kasse bei Abgabe des Arznei­mittels fehlt und diese nach­träglich erteilt wird“.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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