Genehmigung beim Entlassrezept – Abgabefrist überschritten, Belieferung trotzdem möglich?
Wir haben ein Entlassrezept über Calciumcitrat-Calciumhydrogenphosphat Kapseln 140/40 mg 30 Kapseln für ein Frühchen. Wir haben uns eine Genehmigung dafür eingeholt, die erst 2 Wochen später beantwortet wurde.
Kann ich das Entlassrezept mit dieser Begründung verspätet abrechnen?
Antwort
Ja, das können Sie: Entscheidend ist das Vorlagedatum des Rezepts. Bei einem E-Rezept gilt entsprechend das Abrufdatum. Den Grund für die späte Belieferung sollten Sie im Abgabedatensatz vermerken und mit dem eHBA signieren.
Seit den Neuerungen durch das ALBVVG ist gem. § 129 Abs. 4d S. 1 Nr. 5 SGB V eine Retaxation außerdem ausgeschlossen, wenn „die Genehmigung der zuständigen Krankenkasse bei Abgabe des Arzneimittels fehlt und diese nachträglich erteilt wird“.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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