Gelten Pharmazeutische Bedenken für die Abgabe laktosefreier Tabletten?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezept über „Topiramat Hormosan 25 mg FTA 200 St. N3, laktosefrei“ zulasten der DAK (IK 101767997) vor.
Gibt man das ein, so werden von unserer Software Rabattarzneimittel von verschiedenen Firmen angezeigt. Alle enthalten Laktose. Da vom Arzt laktosefreie Tabletten gefordert sind, müssten wir hier die Firma Hormosan abgeben, die Tabletten ohne Laktose anbietet.
Unsere Frage ist nun, wie wir hier vorgehen? Wir würden das Rezept mit der Sonder-PZN für Pharmazeutische Bedenken wegen der geforderten Laktosefreiheit bedrucken.
Wie ist Ihre Einschätzung?
Antwort:
Es ist richtig, dass Sie in diesem Fall Pharmazeutische Bedenken anwenden können. Drucken Sie dafür die Sonder-PZN 02567024 samt Faktor 6 auf das Rezept und notieren Sie die Begründung samt Datum und Unterschrift auf dem Verordnungsblatt.
Wenn Sie keines der Rabattarzneimittel abgebeben, dürfen Sie gemäß § 4 (4) Rahmenvertrag nur
- das verordnete Arzneimittel,
- eines der drei preisgünstigsten aut-idem-konformen Arzneimittel oder
- einen wirtschaftlichen 15/15-Import abgeben.
Zählt das verordnete Arzneimittel bereits zu den drei Preisgünstigsten, so darf das ersetzende Arzneimittel nicht teurer als das namentlich verordnete sein (Preisanker).
Sie können also Pharmazeutische Bedenken anwenden und das Hormosan-Präparat abgeben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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