Gelten Futtermittel für Tiere als apothekenübliche Ware?
Wir haben eine Frage zum apothekenüblichen Sortiment und wo die Grenze verläuft: Gem. § 1a Abs. 10 Nr. 9 ApBetrO dürfen wir Mittel zur Aufzucht von Tieren beliefern, so wie wir es verstehen, gilt dies demnach nicht für erwachsene Tiere.
Wie sind Zusatzfuttermittel für beispielsweise gesundes Fell vor diesem Hintergrund zu bewerten? Sie sind über den pharmazeutischen Großhandel lieferbar, aber wir fragen uns, ob wir diese überhaupt abgeben dürfen.
Antwort
Wo genau die Grenze verläuft, können wir auch nicht mit Bestimmtheit sagen. Zur Aufzucht von Tieren gehört aber auch das Halten von erwachsenen Tieren (die ja fortpflanzungsfähig sein können) und nicht nur das Aufziehen von Jungtieren. Wir würden den Begriff weit auslegen, sodass eine Abgabe von Zusatzfuttermitteln kein Problem darstellen sollte.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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