Gelten Futtermittel für Tiere als apothekenübliche Ware?

Wir haben eine Frage zum apotheken­üblichen Sortiment und wo die Grenze verläuft: Gem. § 1a Abs. 10 Nr. 9 ApBetrO dürfen wir Mittel zur Aufzucht von Tieren beliefern, so wie wir es ver­stehen, gilt dies demnach nicht für erwachsene Tiere.

Wie sind Zusatz­futter­mittel für beispiels­weise gesundes Fell vor diesem Hinter­grund zu bewerten? Sie sind über den pharma­zeutischen Groß­handel liefer­bar, aber wir fragen uns, ob wir diese über­haupt ab­geben dürfen.

Antwort

Wo genau die Grenze ver­läuft, können wir auch nicht mit Bestimmt­heit sagen. Zur Auf­zucht von Tieren gehört aber auch das Halten von erwachsenen Tieren (die ja fort­pflanzungs­fähig sein können) und nicht nur das Auf­ziehen von Jung­tieren. Wir würden den Begriff weit aus­legen, sodass eine Ab­gabe von Zusatz­futter­mitteln kein Problem dar­stellen sollte.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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