Gelten die Sonderregeln bei Entlassrezepten nach wie vor?

Wir haben eine Verordnung über drei Präparate in der N3-Packungsgröße auf einem Krankenhausentlassungsrezept erhalten.

Gilt noch die Sonderregelung im Entlassmanagement im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, in der eine N3-Verordnung zulässig ist? Und wenn ja, fällt diese Sonderregelung, wenn die pandemische Lage aufgehoben wird?

Antwort

N3-Mengen dürfen im Rahmen des Entlassmanagements noch bis zum 31.05.2022 verordnet und abgegeben werden, weil dies in der SARS-CoV-2-AmVers-VO geregelt ist und diese bis Ende Mai im Rahmen des zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze am 01.06.2021 verlängert wurde. Die Gültigkeitsfrist der Entlassrezepte von 6 Werktagen endet jedoch mit Ende der pandemischen Lage. Diese ist bisher bis zum 25.11.2021 befristet. Ab diesem Datum haben Entlassrezepte dann wieder nur eine Gültigkeit von 3 Werktagen, es sei denn, die epidemische Lage wird nochmals verlängert.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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