Gelten auch Original und Importe mit abweichendem Namen als identisch?

Bei einem mit Aut-idem-Kreuz verordneten „Clarium 50 mg Retardtabletten 200 Stück“ gibt es bei der Barmer (IK 103480007) Rabattverträge mit zwei Importen. Generell sind wir ja trotz des Kreuzes verpflichtet, diese Rabattverträge mit Importen einzuhalten. Jedoch haben in diesem Fall beide Import-Rabattvertragspartner einen anderen Namen (Trivastal bzw. Pronoran). Dies verwirrt unsere Kundin, da der Arzt den Austausch ja eigentlich durch das Aut-idem-Kreuz verhindern will und sie sehr durch den abweichenden Namen verunsichert ist.
Unsere Fragen sind nun: Gilt die Regel, dass wir bei Importen den Rabattvertrag einhalten müssen, nur für gleichnamige Importe oder auch für Importe mit anderem Namen? Weiterhin fragen wir uns, ob wir diesen Austausch von unserer Seite aus überhaupt verhindern können?

Antwort

Sie sind verpflichtet, anstelle eines nicht rabattierten Originals rabattierte Importe abzugeben. Das gilt auch, wenn der Arzt ein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat und ebenso, wenn das Bezugsoriginal und die zugehörigen Importe abweichende Namen haben.
Wenn die Substitution Befürchtungen auslöst, dass sich das Krankheitsbild durch den Präparateaustausch verschlechtern könnte und sich diese Ängste nicht durch eine Beratung beseitigen lassen, kann die Apotheke Pharmazeutische Bedenken geltend machen. Diese müssen nach § 4 (3) des Rahmenvertrags mittels Sonder-PZN und Vermerk auf dem Rezept dokumentiert werden, wobei aber mittlerweile ein fehlender Vermerk oder eine fehlende Sonder-PZN nicht mehr zu einer Retaxation führen dürfen.
Andernfalls können Sie den Arzt aber auch um eine Rezept­änderung (diese dann mit Handzeichen und Datum unterschreiben) bitten: Im Ersatz­kassen­vertrag ist geregelt, dass Ärzte den Austausch zwischen Original und Import durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes und den zusätzlichen Vermerk „Kein Austausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen“ verhindern können. Offensichtlich hatte der Arzt ja diese Intention, nur hat er sie nicht ausreichend umgesetzt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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