Gelten alte T-Rezept-Formulare weiterhin?

Bei T-Rezepten gibt es ja mittlerweile aufgrund der neuen Generika neue Formulare. Wir erhalten aber weiterhin auch alte T-Rezept-Formulare, bei denen der Passus zu den Fachinformationen durchgestrichen ist.

Dürfen wir diese weiterhin annehmen und beliefern?

Antwort

Im Zuge des Markt­eintritts von Lenalidomid-Generika konnte die Vorgabe auf den T-Rezepten, dass der Patient vor Behandlungs­beginn auch die Gebrauchs­information des Fertig­arznei­mittels erhält, nicht mehr umge­setzt werden, da der Arzt bei Verordnungen ohne Aut-idem-Kreuz nicht weiß, welches Fertig­arznei­mittel der Patient letztlich in der Apotheke erhält. Aus diesem Grund wurde zunächst nur der entsprechende Passus „sowie die aktuelle Gebrauchs­information des entsprechenden Fertig­arznei­mittels“ auf den T-Rezepten durch den Arzt gestrichen. Seit 08.08.2022 werden ange­passte T-Rezept-Formulare ausge­geben, bei denen dieser Passus fehlt.

Nach Angaben des BfArM behalten alte T-Rezepte aber weiterhin ihre Gültigkeit:

BfArM

Die vor dem 08.08.2022 ausgegebenen T-Rezepte können weiter verwendet werden und sind unbefristet gültig.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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