Gelten alte T-Rezept-Formulare weiterhin?
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Bei T-Rezepten gibt es ja mittlerweile aufgrund der neuen Generika neue Formulare. Wir erhalten aber weiterhin auch alte T-Rezept-Formulare, bei denen der Passus zu den Fachinformationen durchgestrichen ist.
Dürfen wir diese weiterhin annehmen und beliefern?
Antwort
Im Zuge des Markteintritts von Lenalidomid-Generika konnte die Vorgabe auf den T-Rezepten, dass der Patient vor Behandlungsbeginn auch die Gebrauchsinformation des Fertigarzneimittels erhält, nicht mehr umgesetzt werden, da der Arzt bei Verordnungen ohne Aut-idem-Kreuz nicht weiß, welches Fertigarzneimittel der Patient letztlich in der Apotheke erhält. Aus diesem Grund wurde zunächst nur der entsprechende Passus „sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels“ auf den T-Rezepten durch den Arzt gestrichen. Seit 08.08.2022 werden angepasste T-Rezept-Formulare ausgegeben, bei denen dieser Passus fehlt.
Nach Angaben des BfArM behalten alte T-Rezepte aber weiterhin ihre Gültigkeit:
BfArM
„Die vor dem 08.08.2022 ausgegebenen T-Rezepte können weiter verwendet werden und sind unbefristet gültig.“
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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