Gardasil für junge Erwachsene auf Kassenrezept?
Uns wurde eine Verordnung über eine Gardasil-Fertigspritze für einen 2010 geborenen jungen Mann vorgelegt, versichert bei der Techniker Krankenkasse – auf einem Muster-16-Rezept.
Können wir dieses Rezept bedenkenlos beliefern oder müsste die Impfung auf einem Privatrezept verordnet werden, das dann vom Patienten zur Rückerstattung bei seiner Krankenkasse eingereicht wird?
Antwort
Außerhalb der in der Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Indikationen für die Standard- bzw. Indikationsimpfung bieten einzelne Kassen ihren Mitgliedern zusätzliche HPV-Impfungen als Satzungsimpfungen an. Bei Satzungsimpfungen können die Impfstoffe als Individualrezept auf Patientennamen zulasten der GKV oder als Privatrezept ausgestellt sein. Bei Ausstellung als GKV-Rezept hat die Apotheke in der Regel keine Prüfpflicht, es sei denn, der jeweils gültige Arzneiliefervertrag sieht etwas anderes vor.
Zum Beispiel übernimmt die Techniker Krankenkasse als Mehrleistung die Kostenübernahme der HPV-Impfung auch für Männer im Alter von 18 bis 26 Jahren.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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