Gardasil für junge Erwachsene auf Kassen­rezept?

Uns wurde eine Ver­ordnung über eine Gardasil-Fertig­spritze für einen 2010 geborenen jungen Mann vor­ge­legt, ver­sichert bei der Techniker Kranken­kasse – auf einem Muster-16-Rezept.

Können wir dieses Rezept bedenken­los beliefern oder müsste die Impfung auf einem Privat­rezept ver­ordnet werden, das dann vom Patienten zur Rück­erstattung bei seiner Kranken­kasse einge­reicht wird?

Antwort

Außer­halb der in der Schutz­impfungs-Richt­linie genannten Indikationen für die Standard- bzw. Indikations­impfung bieten einzelne Kassen ihren Mitgliedern zusätz­liche HPV-Impfungen als Satzungs­impfungen an. Bei Satzungs­impfungen können die Impf­stoffe als Individual­rezept auf Patienten­namen zulasten der GKV oder als Privat­rezept ausge­stellt sein. Bei Aus­stellung als GKV-Rezept hat die Apotheke in der Regel keine Prüf­pflicht, es sei denn, der jeweils gültige Arznei­liefer­vertrag sieht etwas anderes vor.

Zum Beispiel über­nimmt die Techniker Kranken­kasse als Mehr­leistung die Kosten­über­nahme der HPV-Impfung auch für Männer im Alter von 18 bis 26 Jahren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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