Fristüberschreitung Rezeptbelieferung

Wir erhielten letzte Woche die erste Retaxation eines E-Rezeptes. Was ist passiert: Ein Pflege­dienst hat für einen Patienten ein E-Rezept bei uns einge­löst, die Bezahlung sollte später erfolgen. Das Rezept wurde am 15.12.23 einge­reicht (Aus­stellungs­datum 12.12.2023) und am 30.01.24 bezahlt und abge­rechnet.

Jetzt kam von der BAHN-BKK die Voll­ab­setzung mit der Begründung: Abgabefrist überschritten. Eine entsprechende Begründung unserer­seits ist unter Rezept­änderung mit der Beschreibung des Sach­verhaltes im Abgabe­daten­satz enthalten. Unsere Frage ist: Gibt es dazu verbindliche Regelungen? Wir sind der Meinung, dass die Abgabe­frist über­schritten werden darf, wenn es eine Begründung gibt.

Antwort

Für eine Frist­über­schreitung bei der Rezept­belieferung muss jeweils geprüft werden, ob es dazu Aus­nahme­regelungen gibt. Im Rahmen­vertrag ist fest­ge­halten, dass nach Arzt­rück­sprache und ent­sprechen­der Doku­mentation auf der Verordnung auch eine verspätete Belieferung nicht retaxiert werden darf. Dazu ist in § 6 Abs. 2 Buchst. g7 Rahmen­vertrag Folgendes fest­ge­halten:

6 Abs. 2 g7 Rahmenvertrag

Um einen unbedeutenden Fehler im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Buchstabe d) handelt es sich insbesondere:[…]

g) Wenn bezogen auf den Rahmenvertrag […]

(g7) die Apotheke ein Arzneimittel nach Ablauf der in § 11 Absatz 4 Satz 1 Arzneimittel-Richtlinie vorgesehenen Belieferungszeit von derzeit 28 Tagen nach Ausstellung abgibt. Hierbei gilt, dass die Rücksprache mit der verschreibenden Person und die Gründe für die Fristüberschreitung

  • auf einem papiergebundenen Verordnungsblatt dokumentiert und von der Apothekerin / vom Apotheker abgezeichnet werden oder
  • bei einer elektronischen Verordnung im elektronischen Abgabedatensatz entsprechend der Regelungen nach § 2 Absatz 17 Satz 4 zur Rezeptänderung ergänzt und mittels qualifizierter elektronischer Signatur signiert werden.

Übersicht der wichtigsten Abgabefristen (Auszug)

Nachfolgend finden Sie noch einmal die wichtigsten Abgabefristen auf einen Blick:

RezeptGültigkeitGrundlageHinweise
Normales GKV-RezeptBelieferung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungstag§ 11 Abs. 4 AM-RL; ArzneimittellieferverträgeJe nach Arzneiliefervertrag Unterscheidung zwischen Belieferungs- und Vorlagedatum

Hier sollten Sie Einspruch einlegen!

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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