Wie ist bei einer T-Rezept-Verordnung vorzugehen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein T-Rezept mit folgender Verordnung erhalten:
„1 x Lenalidomid Cipla 15 mg Hartkapseln N1 PZN 16944401
>>Dosis laut Plan<<“
Die Kreuze sind wie vorgeschrieben gesetzt!
Wir haben nun zwei Fragen: Es ist lediglich eine N1-Bezeichnung ohne Menge (trotzdem mit PZN eindeutig) angegeben. Ist das ausreichend?
Die zweite Frage dreht sich um die Dosierung: Die vage Formulierung erlaubt und nicht die Reichweitenkontrolle – reicht die Angabe trotzdem formal aus?
Antwort
T-Rezepte müssen nicht wie BtM stückzahlgenau verschrieben werden, sodass hier die Angabe des Normkennzeichens ausreichend ist. Natürlich muss die Verordnung dennoch eindeutig sein, das ist aber in Ihrem Fall gegeben. Die Forderung der stückzahlgenauen Verordnung ist nur in der BtMVV und nicht in der AMVV zu finden.
Wenn ein Medikationsplan vorliegt, ist nach unseren Informationen die Angabe von „Dj“ ausreichend. Anhand dessen kann auch die Reichweitenkontrolle erfolgen. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie die genaue Dosierung nach Rücksprache mit dem Arzt nachtragen (abzeichnen mit Datum und Kürzel nicht vergessen).
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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