Wie ist bei einer T-Rezept-Verordnung vorzugehen?

Wir haben ein T-Rezept mit folgender Verordnung erhalten:

„1 x Lenalidomid Cipla 15 mg Hartkapseln N1 PZN 16944401
>>Dosis laut Plan<<“

Die Kreuze sind wie vorge­schrieben gesetzt!

Wir haben nun zwei Fragen: Es ist lediglich eine N1-Bezeichnung ohne Menge (trotzdem mit PZN eindeutig) angegeben. Ist das aus­reichend?
Die zweite Frage dreht sich um die Dosierung: Die vage Formulierung erlaubt und nicht die Reich­­weiten­kontrolle – reicht die Angabe trotzdem formal aus?

Antwort

T-Rezepte müssen nicht wie BtM stück­zahl­genau verschrieben werden, sodass hier die Angabe des Norm­kenn­zeichens ausreichend ist. Natürlich muss die Verordnung dennoch eindeutig sein, das ist aber in Ihrem Fall gegeben. Die Forderung der stück­zahl­genauen Verordnung ist nur in der BtMVV und nicht in der AMVV zu finden.

Wenn ein Medikations­plan vorliegt, ist nach unseren Informationen die Angabe von „Dj“ ausreichend. Anhand dessen kann auch die Reich­weiten­kontrolle erfolgen. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie die genaue Dosierung nach Rück­sprache mit dem Arzt nach­tragen (abzeichnen mit Datum und Kürzel nicht ver­gessen).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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