Darf auf ein Entlassrezept 10 x 3 ml statt 2 x 5 x 3 ml abgegeben werden?

Auf einem Rezept aus der Notfallambulanz wurde 2 x Apidra Solostar 5 x 3 ml verordnet (Entlassrezept).

Dürfen wir hier 1 x 10 x 3 ml abgeben, da wir dies auch direkt vorrätig haben?

Antwort

Aufgrund der Pandemie kann nach der SARS-CoV-2-AMVersVO eine vorrätige Packung abgegeben werden, solange die verordnete Gesamtmenge nicht überschritten wird.

1 Abs. 3

„[...] Apotheken dürfen ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung im Hinblick auf Folgendes abweichen, sofern dadurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird:

  1. die Packungsgröße, auch mit einer Überschreitung der nach der Packungsgrößenverordnung definierten Messzahl,
  2. die Packungsanzahl,
  3. die Entnahme von Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen, soweit die abzugebende Packungsgröße nicht lieferbar ist, und
  4. die Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen.

Im Fall der Verschreibung von Substitutionsmitteln nach § 5 Absatz 6 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung findet Satz 4 Nummer 1, 2 und 4 keine Anwendung. […]“

Für das Entlassrezept gelten ebenfalls Corona-Sonderregelungen: In diesen Sonderregelungen aufgrund der Pandemie heißt es, dass „ausgehend vom Versorgungsbedarf der oder des Versicherten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus auch eine Packungsgröße bis zum größten Packungsgrößenkennzeichen gemäß Packungsgrößenverordnung im Rahmen des Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a SGB V verordnet werden“ darf. Der Klinikarzt darf eine Packung bis zum größten Normkennzeichen (N3) verordnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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