Ferro sanol comp zulasten der GKV?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir erhalten öfter aus einer Arztpraxis Verordnungen zulasten der GKV über ferro sanol comp. Das Kassensystem weist auf den Verordnungsausschluss unwirtschaftlicher Packungen hin.
Wie ist hier der aktuelle Sachstand bezüglich der Belieferung bzw. hat sich seit dem letzten Eintrag auf Ihrer Homepage von 2018 etwas Neues ergeben?
Antwort
Eisen(II)-Verbindungen sind zur Behandlung von gesicherter Eisenmangelanämie gemäß Arzneimittel-Richtlinie Anlage I Nr. 17 auch für Erwachsene erstattungsfähig.
Für Antianämika-Kombinationen gilt jedoch nach Anlage III zur Arzneimittel-Richtlinie, dass bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich ist.
Die Apotheke wird vermutlich wegen der Abgabe eines in Anlage I gelisteten Arzneimittels nicht retaxiert werden, jedoch läuft der Arzt Gefahr, einen Regress zu bekommen. Daher empfehlen wir mit Blick auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Arzt, diesen auf den Verordnungsausschluss der Kombipräparate hinzuweisen.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „OTC-Arzneimittel auf GKV-Rezept“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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