Darf die Apotheke bei E-Rezepten eine fehlende Mengenangabe ergänzen?

Wir haben als E-Rezept eine Verordnung über „Efferox Lösung KA (11595491)“ vorliegen. Nun fehlt hier ja die Mengenangabe, da die PZN nicht ausreichend ist und das Präparat nicht in einen Normbereich fällt (Kennzeichnung „KA“).

In der Praxis wurde uns mitgeteilt, dass in der Praxissoftware im Dispensierdatensatz „100 ml“ angegeben ist und sie das Rezept entsprechend nicht ändern könnten, da bei ihnen alle Daten vorhanden sind. Welche Möglichkeit zur Heilung haben wir diesbezüglich bei einem E-Rezept?

Antwort

Unvollständige Angaben können Sie auch auf E-Rezepten heilen, bei diesen gehört auch die Menge zu den Daten, die Sie nach Rücksprache ergänzen dürfen. Mit dem Schlüssel 10 können Sie die ergänzte Menge dokumentieren, dieser ist definiert für folgenden Fall: „Abweichung von der Verordnung bzgl. der abzugebenden Menge (§ 6 Abs. 2c Satz 2 Rahmenvertrag)“.

Mittlerweile wurde bekannt, dass es sich bei dem geschilderten Problem offenbar um systematische Fehler in der Arzt-EDV handelt, sodass nur die PZN, aber nicht zusätzlich eine Menge im Verordnungsdatensatz angezeigt wird. Daher wurde mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart, dass vorerst eine eindeutige PZN auf einem E-Rezept ausreichend ist und dass solche Rezepte trotz fehlender Normgröße bzw. Stückzahl beliefert werden dürfen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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