Fehlende Firma bei Medikament auf Substitutions­aus­schluss­liste – dennoch belieferbar?

Wir haben eine Frage zu einem E-Rezept über „100 St. Everolimus 0,75 mg Filmtabletten“.  

Der Kunde ist gespeichert und bekommt immer die Firma Ascend. Brauchen wir ein neues E-Rezept oder können wir in dem E-Rezept einen entsprechenden Vermerk machen?

Antwort

Um eine Verordnung über ein Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste korrekt beliefern zu können, ist eine eindeutige Verordnung Voraussetzung. Reine Wirkstoffverordnungen können nicht bedient werden, da das konkret vorgesehene Präparat der verordnenden Person daraus nicht eindeutig abgelesen werden kann.

In Ihrem Fall können Sie nach ärztlicher Rücksprache die Angabe einer Firma/PZN auf dem E-Rezept ergänzen und die Änderung mit qualifizierter elektronischer Unterschrift bestätigen. Auch wenn der Kunde immer die Firma Ascend erhalten hat, empfehlen wir in jedem Fall die ärztliche Rücksprache, um Therapiefehler auszuschließen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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