Fehlende Dosierung auf dem T-Rezept – was ist zu tun?
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Uns liegt ein T-Rezept über Revlimid 5 mg vor. Das Rezept ist ordnungsgemäß ausgefüllt, alle Kreuze sind gesetzt, das Datum ist in Ordnung. Allerdings ist keine Dosierung angegeben.
Dürfen wir ein „Dj“ ergänzen? Der Patient nimmt das Präparat schon längere Zeit, daher ist davon auszugehen, dass er die Dosierung kennt.
Antwort
Da es sich bei den Wirkstoffen Lenalidomid, Thalidomid und Pomalidomid, die auf einem T-Rezept verordnet werden, um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt, muss auch auf T-Rezepten gemäß § 2 AMVV eine Dosierung angegeben werden.
Laut § 2 Abs. 6 und 6a AMVV kann eine fehlende Dosierung, falls eine Rücksprache mit dem Arzt nicht möglich ist, in bestimmten Fällen durch den Apotheker ergänzt werden. Dazu gehört der dringende Fall:
2 Abs. 6 AMVV
„(6) Fehlt das Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist, oder fehlen Angaben nach Absatz 1 Nummer 2, nach Nummer 5, zur Gebrauchsanweisung nach Nummer 4a oder zur Dosierung nach Nummer 7, so kann der Apotheker, wenn ein dringender Fall vorliegt und eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht möglich ist, die Verschreibung insoweit ergänzen.“
Laut Abs. 6a darf der Apotheker die Ergänzung ohne Arztrücksprache außerdem vornehmen, wenn der Hinweis auf die schriftliche Anweisung oder den Medikationsplan fehlt und ihm die Angaben zweifelsfrei bekannt sind:
2 Abs. 6a AMVV
„(6a) Fehlt der Vorname der verschreibenden Person oder deren Telefonnummer zur Kontaktaufnahme oder der Hinweis in der Verschreibung auf einen Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine schriftliche Dosierungsanweisung nach Absatz 1 Nummer 7, so kann der Apotheker auch ohne Rücksprache mit der verschreibenden Person die Verschreibung insoweit ergänzen, wenn ihm diese Angaben zweifelsfrei bekannt sind.“
Wenn der Patient also einen Medikationsplan oder eine Dosierungsanweisung vorlegen kann, dann kann der Apotheker einen Hinweis darauf auf der Verordnung auch ergänzen.
Ob er dazu ebenfalls die Abkürzung „Dj“ verwenden darf, ist nicht geklärt. Daher empfehlen wir, den Hinweis „Medikationsplan liegt vor“ auf dem Rezept zu ergänzen.
Nicht vergessen sollte man das Abzeichnen der Ergänzung sowie das Datum, falls die Änderung und das Abgabedatum nicht auf einen Tag fallen.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „FAQ Dosierungsanweisung auf dem Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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