Fehlende Diagnose auf HiMi-Rezept
Ich habe eine Frage zu Hilfsmittelrezepten: Können wir eine fehlende Diagnose auf dem Rezept ergänzen?
Reicht der Zusatz nach Rücksprache oder muss der Verordner abzeichnen?
Antwort
In § 7 Abs. 4 der Hilfsmittel-Richtlinie findet sich dazu Folgendes:
7 Abs. 4 HilfsM-RL
„Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Hilfsmitteln bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe.“
Von daher dürfen Sie die fehlende Diagnose ergänzen, der Verordner muss die Ergänzung jedoch mit Datumsangabe abzeichnen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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