Fehlende Diagnose auf HiMi-Rezept

Ich habe eine Frage zu Hilfs­mittel­rezepten: Können wir eine fehlende Diagnose auf dem Rezept ergänzen?

Reicht der Zusatz nach Rück­sprache oder muss der Verordner abzeichnen?

Antwort

In § 7 Abs. 4 der Hilfs­mittel-Richt­linie findet sich dazu Folgendes:

7 Abs. 4 HilfsM-RL

„Änderungen und Ergänzungen der Ver­ordnung von Hilfs­mitteln bedürfen einer erneuten Arzt­unter­schrift mit Datums­angabe.“

Von daher dürfen Sie die fehlende Diagnose ergänzen, der Verordner muss die Ergänzung jedoch mit Datums­angabe abzeichnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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