Fehlende Betriebsstätten- und Arztnummer bei BG-Rezept

Uns liegt ein BG-BtM-Rezept vor – ohne Betriebsstättennummer aus einer Unfallbehandlungsstelle. Als Arztnummer ist 9-mal die 9 angegeben. Ist das bei einem BtM-Rezept so möglich?

Antwort

Nach § 3 Abs. 2 des Arzneiversorgungsvertrages der DGUV müssen folgende Angaben auf einem Rezept zulasten der BG erfüllt sein:

3 Abs. 2 des Arzneiversorgungsvertrages der DGUV

Eine Verordnung ist ordnungsgemäß nach Absatz 1 ausgestellt, wenn sie neben Mittel und Menge folgende Angaben enthält:

a. Name des Unfallversicherungsträgers,
b. Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Versicherten,
c. Datum der Ausstellung,
d. Unfalltag,
e. Kennzeichnung für Arbeitsunfall, soweit nicht Berufskrankheit
f. Kennzeichnung im noctu-Feld, soweit zutreffend
g. Arztstempel oder entsprechender Aufdruck,
h. eigenhändige Unterschrift des Arztes.

Weder von der Betriebsstätten- noch von der Arztnummer ist dabei die Rede, sodass Sie das (BtM-)Rezept nach der Prüfung der anderen Parameter beliefern können.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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