Fehlende Betriebsstätten- und Arztnummer bei BG-Rezept
Uns liegt ein BG-BtM-Rezept vor – ohne Betriebsstättennummer aus einer Unfallbehandlungsstelle. Als Arztnummer ist 9-mal die 9 angegeben. Ist das bei einem BtM-Rezept so möglich?
Antwort
Nach § 3 Abs. 2 des Arzneiversorgungsvertrages der DGUV müssen folgende Angaben auf einem Rezept zulasten der BG erfüllt sein:
3 Abs. 2 des Arzneiversorgungsvertrages der DGUV
Eine Verordnung ist ordnungsgemäß nach Absatz 1 ausgestellt, wenn sie neben Mittel und Menge folgende Angaben enthält:
a. Name des Unfallversicherungsträgers,
b. Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Versicherten,
c. Datum der Ausstellung,
d. Unfalltag,
e. Kennzeichnung für Arbeitsunfall, soweit nicht Berufskrankheit
f. Kennzeichnung im noctu-Feld, soweit zutreffend
g. Arztstempel oder entsprechender Aufdruck,
h. eigenhändige Unterschrift des Arztes.
Weder von der Betriebsstätten- noch von der Arztnummer ist dabei die Rede, sodass Sie das (BtM-)Rezept nach der Prüfung der anderen Parameter beliefern können.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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