Falsche Dosierung für Kind verordnet – wie ist vorzugehen?

Wir haben ein Rezept für ein Kind erhalten, das 2014 geboren ist. Verordnet wurde „Paracetamol 500 mg Zäpfchen N1“. Bezogen auf das Gewicht ist diese Stärke aber zu hoch dosiert.

Brauchen wir ein neues Rezept oder reicht eine Dokumentation auf dem Rezept, damit wir dann 250 mg abgeben können?

Antwort

Im Falle einer falsch verordneten Wirkstärke für ein Kind handelt es sich um eine unklare Verordnung.

Nach § 6 Rahmenvertrag können unklare Verordnungen nach Rücksprache mit dem Arzt geheilt werden:

6 Abs. 2c Rahmenvertrag

„Wenn Verordnungen, die einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum enthalten, unleserlich sind oder § 2 Absatz 1 Nr. 1–7 AMVV bzw. § 9 Absatz 1 Nr. 1–8 BtMVV – unbeschadet der jeweils anwendbaren Gültigkeitsdauer – nicht vollständig entsprechen und der Abgebende nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt die Angaben korrigiert oder ergänzt. […]

Korrekturen und Ergänzungen sind durch den Abgebenden auf dem Verordnungsblatt zu vermerken und abzuzeichnen, […]“

Daher können Sie das Rezept nach Rücksprache mit dem Arzt auf die erforderlichen 250 mg ändern. Dokumentieren Sie diese Rücksprache auf dem Rezept, abgezeichnet mit Datum und Kürzel.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung