Evusheld zulasten der GKV – geht das?
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Uns liegt ein Rezept über Evusheld zulasten der GKV vor. Wir fragen uns, ob wir das so beliefern dürfen und wie wir es bedrucken, da die Arzneimittel gegen Covid ja normalerweise über den Bund abgerechnet werden.
Antwort
Die monoklonale Antikörperkombination Evusheld (Tixagevimab/Cilgavimab) zur Präexpositionsprophylaxe von Covid-19 ist seit dem 15. Juni 2022 (Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung) über den normalen Vertriebsweg (Pharmagroßhandel und Apotheken) erhältlich und kann durch eine patientenindividuelle Verordnung auf Muster 16 zulasten der entsprechenden Krankenkasse verordnet und abgegeben werden. Diese Rezepte können ab sofort in jeder öffentlichen Apotheke eingelöst werden. Die Rezepte werden genau wie alle anderen „normalen“ Rezepte bedruckt.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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