Evusheld zulasten der GKV – geht das?

Uns liegt ein Rezept über Evusheld zulasten der GKV vor. Wir fragen uns, ob wir das so beliefern dürfen und wie wir es bedrucken, da die Arznei­mittel gegen Covid ja normaler­weise über den Bund abge­rechnet werden.

Antwort

Die monoklonale Anti­körper­kombination Evusheld (Tixagevimab/Cilgavimab) zur Präexpositions­prophylaxe von Covid-19 ist seit dem 15. Juni 2022 (Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­ver­ordnung) über den normalen Vertriebs­weg (Pharma­groß­handel und Apotheken) erhältlich und kann durch eine patienten­individuelle Verordnung auf Muster 16 zulasten der entsprechenden Kranken­kasse verordnet und abgegeben werden. Diese Rezepte können ab sofort in jeder öffentlichen Apotheke einge­löst werden. Die Rezepte werden genau wie alle anderen „normalen“ Rezepte bedruckt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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