Ersetzt der Hash-Code die Angabe der Rezeptur­be­rechnung auf dem Rezept?

Wir haben eine Frage zu Rezeptur­rezepten: Ist es weiterhin noch notwendig, eine Preis­berechnung einer Rezeptur zusätz­lich auf das Rezept zu drucken, wenn über den Hash-Code ja eigentlich alle Daten bereits digital vorliegen?

Antwort

Eigentlich sind im Hash-Code bzw. im Z-Daten­satz alle relevanten Punkte der Rezept­ab­rechnung über­mittelt, sodass man davon ausgehen kann, dass auf eine weitere Listung der Einzel­beträge verzichtet werden kann. Da jedoch § 9 der AMPreisV, in dem bei Arznei­mitteln, die in Apotheken herge­stellt werden, die Angabe der Einzel­beträge des Apotheken­abgabe­preises gefordert wird, noch nicht geändert wurde, raten wir, diese dennoch weiterhin auf das Rezept zu drucken (ggf. auf die Rück­seite, falls der Platz auf der Vorder­seite nicht ausreicht).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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