Ersetzt der Hash-Code die Angabe der Rezepturberechnung auf dem Rezept?
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Wir haben eine Frage zu Rezepturrezepten: Ist es weiterhin noch notwendig, eine Preisberechnung einer Rezeptur zusätzlich auf das Rezept zu drucken, wenn über den Hash-Code ja eigentlich alle Daten bereits digital vorliegen?
Antwort
Eigentlich sind im Hash-Code bzw. im Z-Datensatz alle relevanten Punkte der Rezeptabrechnung übermittelt, sodass man davon ausgehen kann, dass auf eine weitere Listung der Einzelbeträge verzichtet werden kann. Da jedoch § 9 der AMPreisV, in dem bei Arzneimitteln, die in Apotheken hergestellt werden, die Angabe der Einzelbeträge des Apothekenabgabepreises gefordert wird, noch nicht geändert wurde, raten wir, diese dennoch weiterhin auf das Rezept zu drucken (ggf. auf die Rückseite, falls der Platz auf der Vorderseite nicht ausreicht).
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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