Ersetzt ein Aut-idem-Kreuz das „!“?

Uns liegt folgendes Rezept vor: „Myfortic 360 mg, 3 x 100 St“.
Ein Ausrufezeichen zur Bestätigung der Menge ist nicht aufgedruckt, dafür aber ein Aut-idem-Kreuz.

Kann die Verordnung so beliefert werden?

Antwort:

Das Aut-idem-Kreuz verhindert den Austausch in ein anderes, rabattiertes Generikum (nicht jedoch den Austausch auf einen Import), macht aber keine Aussage über die abzugebende Menge. Zur Beurteilung der verordneten Menge, nachfolgend ein Auszug aus der PackungsV:

Die größte Messzahl ist hier überschritten, jedoch nicht um ein Vielfaches, wie es der Rahmenvertrag nach § 6 Abs. 3 erlauben würde.

6 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“

Daher sollte in Rücksprache mit dem Arzt eruiert werden, ob tatsächlich 3 x 100 St. oder doch die wirtschaftlichere N3-Packung (250 St.) abgegeben werden soll. Das Ergebnis der Rücksprache kann auf dem Rezept dokumentiert werden.

Würde der Arzt vielfache Mengen von 250 St. N3 verordnen, sollte diese Menge mit einem besonderen Vermerk, z. B. einem „!“, versehen werden. Das Fehlen eines Vermerks führt jedoch nach § 3 Rahmenvertrag nicht mehr zu einer Retaxierung.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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