Erfordert eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung ein neues Rezept?
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Wir bekommen häufig Verordnungen, auf denen ein Präparat verschrieben ist, das so nicht mehr in der Taxe gelistet ist.
Müssen wir jedes Mal ein neues Rezept bei der Praxis anfordern oder reicht es, Rücksprache zu halten und dies zu vermerken (unklare Verordnung)?
Antwort
Wenn Sie ein Rezept erhalten und das verordnete Produkt nicht (mehr) im Preis- und Produktverzeichnis gelistet ist, handelt es sich um eine unklare Verordnung, die eine Rücksprache mit dem Arzt erfordert.
8 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Entspricht die nach Stückzahl oder unter einer N-Bezeichnung verordnete Menge keiner im Preis- und Produktverzeichnis befindlichen Packung, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.“
Wie in solchen Fällen vorzugehen ist, erläutert § 7 Rahmenvertrag.
7 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen.“
Es ist demnach nach Rahmenvertrag ausreichend, Rücksprache mit dem Arzt zu halten und die Korrekturen auf dem Rezept zu vermerken und abzuzeichnen. Ein neues Rezept ist nicht erforderlich.
- DAP Merkblatt „Der neue Rahmenvertrag“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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