Erfordert eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung ein neues Rezept?

Wir bekommen häufig Verordnungen, auf denen ein Präparat verschrieben ist, das so nicht mehr in der Taxe gelistet ist.

Müssen wir jedes Mal ein neues Rezept bei der Praxis anfordern oder reicht es, Rücksprache zu halten und dies zu vermerken (unklare Verordnung)?

Antwort

Wenn Sie ein Rezept erhalten und das verordnete Produkt nicht (mehr) im Preis- und Produktverzeichnis gelistet ist, handelt es sich um eine unklare Verordnung, die eine Rücksprache mit dem Arzt erfordert.

8 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Entspricht die nach Stückzahl oder unter einer N-Bezeichnung verordnete Menge keiner im Preis- und Produktverzeichnis befindlichen Packung, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.“

Wie in solchen Fällen vorzugehen ist, erläutert § 7 Rahmenvertrag.

7 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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