Erfolgt auf diesem Rezept die Abgabe im generischen oder im importrelevanten Markt?

Wir haben folgendes Rezept erhalten:
„Duaklir Genuair 340 µg/12 µg kohlpharma IHP 1 St. N2“
wurde mit Aut-idem-Kreuz zulasten der SVLFG Franken und Oberbayern (IK 108608820) verordnet.

Rabattverträge gibt es keine. Da es ja hier zwei Originale gibt, befinden wir uns im generischen Markt und sind primär zur Abgabe der vier preisgünstigsten Arzneimittel verpflichtet.

Können wir hier den verordneten Import von kohlpharma bedenkenlos abgeben oder setzt die Tatsache, dass Reimporte untereinander als austauschbar gelten und auch Duaklir-Reimporte unter den preisgünstigen Alternativen sind, das Aut-idem-Kreuz ähnlich wie beim Vergleich Original/Import außer Kraft?

Antwort

Hätte der Arzt kein Aut-idem-Kreuz gesetzt, so müssten Sie in der Tat eines der vier preisgünstigsten Präparate abgeben, da Sie aufgrund der beiden aut-idem-fähigen Originale (Duaklir und Brimica) im generischen Markt landen. Unter den vier preisgünstigsten Arzneimitteln wären dann sowohl Importe zu Duaklir als auch zu Brimica zu finden.

Dank des Aut-idem-Kreuzes befinden Sie sich in diesem Fall aber im importrelevanten Markt. Die Importe bzw. das Original zum verordneten Duaklir sind nicht rabattiert. Das bedeutet für Sie, dass Sie unter allen Importarzneimitteln bis hin zum Preisanker (= Import von kohlpharma) frei wählen dürfen. Das Original darf nicht abgegeben werden, da es teurer ist als das verordnete Präparat. Relevant für den Preisvergleich ist der Verkaufspreis abzüglich der gesetzlichen Rabatte (Vergleichs-VK).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung