Entlassrezepte
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir diskutieren gerade im Team, ob „Klinikrezepte“ generell nur drei Tage gültig sind?
Antwort:
Rezepte im Rahmen des Entlassmanagements dürfen nur 3 Werktage lang beliefert werden, wobei der Tag der Ausstellung mitgerechnet wird.
(Ein Sonntag ist kein Werktag!)
Die Rezepte sind von den Klinikärzten mit dem Hinweis „Entlassverordnung“ oder „Entlassmanagement“ zu kennzeichnen.
Ist kein Hinweis auf eine Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements auf dem Rezept zu finden, dann ist es mit einem Klinikstempel weiterhin einen Monat lang gültig!
Mehr zum Thema Entlassmanagement können Sie im Dialog 32 lesen:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung