Entlassrezept über nicht existente N1-Packung – wie ist vorzugehen?

Uns liegt ein Entlassrezept zulasten der DAK (IK 105830016) vor. Verordnet wurde „Foster Dosieraerosol 100/6 µg N1“.

Wie gehen wir hier vor? Eine N1 von Foster gibt es nicht.

Können wir das Rezept irgendwie zulasten der DAK abrechnen?

Antwort

Da das verordnete Mittel „Foster Dosieraerosol 100/6 µg N1“ keiner in der Lauer-Taxe vorhandenen Packung entspricht, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel. Bei nicht eindeutig bestimmten Arzneimitteln kann die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt halten und die Korrekturen und Ergänzungen auf dem Rezept vermerken und mit Datum und Kürzel abzeichnen.

8 Abs. 3 Satz 4 Rahmenvertrag (Auszug)

„Entspricht die nach Stückzahl oder unter einer N-Bezeichnung verordnete Menge keiner im Preis- und Produktverzeichnis befindlichen Packung, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.“

Dieser Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Satz 1 Rahmenvertrag ergibt die Vorgehensweise bei einer nicht eindeutig bestimmten Verordnung:

7 Abs. 3 Satz 1 Rahmenvertrag

„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papiergebundenen Verordnungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen, […]. Sofern das Korrektur- bzw. Ergänzungsdatum vom Abgabedatum abweicht, ist dieses zusätzlich anzugeben.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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