Entlassrezept oder nicht?

Wir sind uns bei einem Rezept unsicher, das theoretisch wie ein Entlass­rezept aussieht: Es wurde ein Rezept mit dem schrägen Balken „Entlass­management“ im Personalien­feld vor­gelegt. Allerdings fehlt als Kenn­zeichen die Ziffer 4 im Status­feld, die BSNR beginnt weder mit 75 noch mit 77 und es wurde eine größere Packungs­größe als eine N1 ver­ordnet.

Wie sollten wir hier vorgehen? Können wir solch ein Rezept als „normales“ Rezept abrechnen?

Antwort

In diesem Fall würden wir dringend eine Rück­sprache empfehlen, denn in dieser Form handelt es sich um ein nicht ein­deutig ausge­stelltes Rezept. Der Balken „Entlass­rezept“ allein reicht nicht aus, um ein Entlass­rezept zu kenn­zeichnen. Die übrigen Merk­male (4 bzw. 14 im Status­feld, 75 bzw. 77 im BSNR-Feld) sollten ebenso vorhanden sein. Diese können Sie aber nach ärztlicher Rück­sprache ergänzen. Zwar ist die fehlende Angabe von Status­kenn­zeichen sowie ein Fehlen bzw. eine falsche Angabe im BSNR-Feld zumindest von der Friedens­pflicht der Ersatz­kassen abge­deckt, da hier aber so viele Unklar­heiten bestehen, halten wir eine Rück­sprache für sinn­voll. Bei einer Primär­kasse müssten Sie jeweils prüfen, ob und welche Punkte im Rahmen einer Friedens­pflicht abge­deckt werden.

Falls es kein Entlass­rezept sein soll – darauf deutet die Ver­ordnung einer größeren Packungs­größe hin –, müsste die Ver­ordnung nach unserer Ansicht auf einem normalen Rezept­formular erfolgen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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