Entlassrezept oder nicht?
Wir sind uns bei einem Rezept unsicher, das theoretisch wie ein Entlassrezept aussieht: Es wurde ein Rezept mit dem schrägen Balken „Entlassmanagement“ im Personalienfeld vorgelegt. Allerdings fehlt als Kennzeichen die Ziffer 4 im Statusfeld, die BSNR beginnt weder mit 75 noch mit 77 und es wurde eine größere Packungsgröße als eine N1 verordnet.
Wie sollten wir hier vorgehen? Können wir solch ein Rezept als „normales“ Rezept abrechnen?
Antwort
In diesem Fall würden wir dringend eine Rücksprache empfehlen, denn in dieser Form handelt es sich um ein nicht eindeutig ausgestelltes Rezept. Der Balken „Entlassrezept“ allein reicht nicht aus, um ein Entlassrezept zu kennzeichnen. Die übrigen Merkmale (4 bzw. 14 im Statusfeld, 75 bzw. 77 im BSNR-Feld) sollten ebenso vorhanden sein. Diese können Sie aber nach ärztlicher Rücksprache ergänzen. Zwar ist die fehlende Angabe von Statuskennzeichen sowie ein Fehlen bzw. eine falsche Angabe im BSNR-Feld zumindest von der Friedenspflicht der Ersatzkassen abgedeckt, da hier aber so viele Unklarheiten bestehen, halten wir eine Rücksprache für sinnvoll. Bei einer Primärkasse müssten Sie jeweils prüfen, ob und welche Punkte im Rahmen einer Friedenspflicht abgedeckt werden.
Falls es kein Entlassrezept sein soll – darauf deutet die Verordnung einer größeren Packungsgröße hin –, müsste die Verordnung nach unserer Ansicht auf einem normalen Rezeptformular erfolgen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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