Entlassrezept oder nicht?

Wir haben ein Rezept über „Sertralin 100 AAA 100 Stück FTA“ aus einer Klinik erhalten, bei dem keine Kriterien für ein Entlassrezept zu finden sind (außer die Pseudo­arzt­nummer 999999900).

Gilt schon bei einem Kriterium für ein Entlassrezept das gesamte Rezept als solches? Oder wie ist hier zu verfahren?

Antwort

Ein Entlassrezept muss neben der 4 am rechten Rand des Statusfeldes einen Querbalken „Entlassmanagement“ im Personalienfeld aufweisen. Außerdem muss die Betriebsstättennummer mit „75” beginnen. Die Pseudoarztnummer lautet bei Entlassrezepten „4444444 + zweistelliger Fachgruppencode”, und nicht „999999900”.

Im Zweifel empfehlen wir in diesem Fall eine Rücksprache mit dem Verordner, denn die verordnete 100er-Packung könnten Sie bei einem Entlassrezept nicht abgeben. Handelt es sich nicht um eine Entlassverordnung, können Sie das Rezept wie ein übliches Kassenrezept behandeln.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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