Entlassrezept mit fehlender Arztnummer
Uns liegt ein Entlassrezept (Papierrezept) vor, auf dem die Arztnummer fehlt. Leider können wir in der Klinik niemanden erreichen.
Ist das jetzt ein Retaxgrund, da die Friedenspflicht doch zum Ende des letzten Jahres ausgelaufen ist?
Antwort
Die Schiedsstelle hat über einige Beanstandungsausschlüsse entschieden, die nahtlos mit Ablauf der Friedenspflicht ab dem 1. Januar 2025 gelten. Dazu gehört auch, dass Entlassrezepte, bei denen die Arzt- oder die Betriebsstättennummern fehlen oder nicht übereinstimmen, nicht retaxiert werden dürfen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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