Entlass­rezept mit fehlender Arzt­nummer

Uns liegt ein Entlass­rezept (Papier­rezept) vor, auf dem die Arzt­nummer fehlt. Leider können wir in der Klinik niemanden erreichen.

Ist das jetzt ein Retax­grund, da die Friedens­pflicht doch zum Ende des letzten Jahres ausge­laufen ist?

Antwort

Die Schieds­stelle hat über einige Beanstandungs­aus­schlüsse ent­schieden, die naht­los mit Ab­lauf der Friedens­pflicht ab dem 1. Januar 2025 gelten. Dazu gehört auch, dass Entlass­rezepte, bei denen die Arzt- oder die Betriebs­stätten­nummern fehlen oder nicht überein­stimmen, nicht retaxiert werden dürfen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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