Entlassrezept: Abgabe N1 oder kleinere nicht normierte Packung

Uns liegt ein Entlassrezept über „Clexane 40 mg s.c. Fertigspritzen, 10 Stück“ vor.
Es gibt in dieser Stärke noch eine kleinere, nicht normierte Packung mit zwei Spritzen.

Was dürfen/müssen wir abgeben?

Antwort

Mittlerweile finden sich die ergänzenden Bestimmungen für die Arzneimittelversorgung im Rahmen des Entlassmanagements auch in Anlage 8 des Rahmenvertrags. Nach § 4 gilt:

4 Abs. 1 Auswahl der Arzneimittel

„Im Rahmen des Entlass­managements ist eine Arznei­mittel­packung mit dem kleinsten Packungs­größen­kennzeichen, das gemäß Packungs­größen­ver­ordnung bestimmt wurde, oder eine kleinere Packung abzugeben. Dabei darf die verordnete Menge nicht über­schritten werden. Ist das kleinste Packungs­größen­kenn­zeichen gemäß Packungs­größen­verordnung nicht bestimmt, kann eine Packung abgegeben werden, die die Größe einer Packung mit dem nächst größeren bestimmten Packungs­größen­kennzeichen nicht übersteigt.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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