Entlassmanagement: Welche Menge an parenteraler Ernährung darf verordnet werden?

Uns liegt ein Entlassrezept über „Nutriflex Lipid Special Novo 5 x 1875 ml 6 x PZN 14232895” vor.

Gibt es in diesem Fall wie bei bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung eine Sonderregelung oder können wir bei solchen Produkten zur parenteralen Ernährung auch nur die kleinste Menge beliefern?

Antwort

Bei diesem Rezept wurde ein Rx-Arzneimittel verschrieben. Daher gelten nicht die Sondervorgaben für Diätetika (diese dürfen im Entlassmanagement nach den Pandemie-Sonderregelungen derzeit für einen Bedarf für bis zu 14 Tagen verordnet werden).

Unter normalen Umständen darf im Entlassmanagement nur eine Packung des kleinsten Normbereiches oder kleiner abgegeben werden.

Während der Pandemie darf eine Menge abhängig vom Versorgungsbedarf des Patienten verordnet werden. Der Klinikarzt darf eine Packung bis zum größten Normkennzeichen (N3) verordnen. Allerdings ist fraglich, ob vielfache Mengen verordnet werden dürfen. Daher sollte lieber eine Folgeverordnung über den Hausarzt ausgestellt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung