Entbindet Importguthaben von Abgabepflicht für Importe?
Wir haben uns nochmal mit dem Thema Einsparziel und Importbonus beschäftigt und bei unserer Recherche rausgefunden, dass wir ein recht beachtliches Importguthaben angehäuft haben.
Was bedeutet das jetzt für uns? Brauchen wir gar nicht mehr nach Importen suchen und können jeweils das Original abgeben?
Antwort
Uns ist schon häufiger zu Ohren gekommen, dass viele Apotheken über ein beachtliches Importguthaben verfügen, wobei diese Summe nie in barer Münze ausgezahlt wird. Allerdings besteht für Apotheken, die ein Importguthaben angespart haben, nicht mehr das Risiko einer Rechnungskürzung aufgrund eines bei einer Krankenkasse in einem Quartal erwirtschafteten Importmalus. Solch ein Malus würde dann durch ein bestehendes Importguthaben ausgeglichen.
Natürlich müssen Sie weiterhin bei jedem Rezept zunächst auf Rabattverträge prüfen: Sind Importe als Rabattarzneimittel gelistet und keine anderen rabattierten Arzneimittel erhältlich, so müssen Sie vorrangig einen rabattierten Import abgeben.
Hinweis
Sind Original und Importe rabattiert, so haben Sie freie Wahl unter den Rabattarzneimitteln und können problemlos auch das rabattierte Original abgeben.
Nur wenn keine Rabattverträge zu beachten sind, müssen Sie im importrelevanten Markt – also dann, wenn nur Original und Import(e) zur Auswahl stehen – überlegen, ob Original oder Import abzugeben ist. Ein Aspekt ist das Einsparziel: Ist dieses bereits erreicht oder fängt ein bestehendes Importguthaben einen möglicherweise anfallenden Importmalus auf, so sind Sie nicht verpflichtet, darüber hinaus nach preisgünstigen Importen zu recherchieren bzw. diese abzugeben.
Wichtig ist aber immer der durch das verordnete Präparat gesetzte Preisanker. Sie dürfen kein Arzneimittel abgeben, das teurer ist als das verordnete. Wurde also ein Import verordnet, liegt die Preisgrenze bei diesem Import und eine Originalabgabe wäre nur möglich, wenn der Vergleichs-VK des Originals unter dem des Imports liegt. Können Sie aufgrund der aktuellen Liefersituation keinen Import bestellen, so müssen Sie die Preisankerüberschreitung auf dem Rezept bzw. im Abgabedatensatz dokumentieren, damit es nicht zu einer Retax kommt.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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