Enbrel – Darf trotz Importverordnung das Original abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt folgende Verordnung ohne Aut-idem-Kreuz vor:
Enbrel 50 mg Myclic Pen ILO 12 St. Oripharm GmbH
Alle Importe sind nachweislich nicht lieferbar. Wir haben die Nichtverfügbarkeitsnummer und eine Begründung „nachweislich kein einziger Import lieferbar“ aufgedruckt. Ist das retaxsicher (Wert der Verordnung über 5.000 Euro)?
Antwort:
Bei Ersatzkassen gilt bundeseinheitlich folgendes Vorgehen, wenn keine Rabattverträge über Original bzw. Importe zu beachten sind:
Ist weder der verordnete noch ein preisgünstigerer Import lieferbar, darf nach Rücksprache mit dem Arzt ein höherpreisiges Importarzneimittel oder das Original abgegeben werden. D. h. Sie müssen die Rücksprache ebenfalls auf dem Rezept dokumentieren, z. B. „Nach Rücksprache mit dem Arzt aufgrund Nichtlieferbarkeit der Importe Abgabe des Originals“. Diese Ergänzung muss dann abgezeichnet werden. Ebenfalls muss die Sonder-PZN 02567024 in Verbindung mit Faktor 3 auf das Rezept gedruckt werden.
4 Abs. 8 vdek-Arzneiversorgungsvertrag
„Wenn zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung das verordnete Importarzneimittel nicht lieferbar ist und ein anderes Importarzneimittel, das nicht teurer ist als das verordnete, nicht lieferbar ist, ist die Apotheke berechtigt, ein höherpreisiges Importarzneimittel oder das Originalarzneimittel abzugeben. Hierzu hat sie vor der Abgabe Rücksprache mit dem verordnenden Arzt zu halten, auf dem Verordnungsblatt die Rücksprache mit dem Arzt zu dokumentieren und das Sonderkennzeichen „Nichtverfügbarkeit“ (02567024) aufzudrucken. Auf Nachfrage hat die Apotheke die Nichtverfügbarkeit des verordneten Importarzneimittels nachzuweisen.“
Ist die Verordnung zulasten einer Primärkasse ausgestellt, sollten Sie den regionalen Liefervertrag auf Regelungen hierzu überprüfen.
Zusatzinfo
Das Original von Pfizer ist derzeit für viele Krankenkassen rabattiert. Sollte dies bei Ihrer Verordnung auch der Fall sein, so ist das rabattierte Original trotz der eindeutigen Importverordnung vorrangig abzugeben. Es ist dann nicht nötig, eine Sonder-PZN aufzudrucken.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung