Zählt die Abgabe fürs Einsparziel, wenn Original und Import rabattiert sind?

Wir haben ein Verständnisproblem bei der Abgabe von Importen. Wenn bei einem Artikel sowohl das Original als auch preisgünstige Importe rabattiert sind, dürfen wir frei wählen, was wir abgeben. Wird die Nichtabgabe des preisgünstigen Imports, wenn wir das Original abgeben, dann als Import-Malus angerechnet? Oder wird das Einsparziel in diesem Sonderfall nicht verrechnet, da alle Präparate rabattiert sind?

Antwort

Für das Einsparziel sind gemäß § 13 Abs. 2 Rahmenvertrag nur Abgaben im importrelevanten Markt relevant:

13 Abs. 2 Rahmenvertrag

[…] Im importrelevanten Markt besteht ein Abgabevorrang für preisgünstige Importarzneimittel in Form eines innerhalb eines Kalenderquartals zu erzielenden Einsparziels nach Absatz 5.

Die Abgabe von Rabattarzneimitteln ist aber keine Abgabe im importrelevanten Markt, dazu zählen nach § 13 Abs. 1 nur folgende Abgaben:

13 Abs. 1 Rahmenvertrag

Der importrelevante Markt besteht aus den Fertigarzneimitteln im Auswahlbereich nach § 9 Absatz 1 (solitärer Markt) und aus Arzneimitteln nach § 9 Absatz 2 Satz 2 (Mehrfachvertrieb), bei denen die Abgabe eines rabattierten Fertigarzneimittels nach § 11 nicht möglich ist.

Wenn Sie also ein Rabattarzneimittel abgeben, zählt das Rezept grundsätzlich nicht für das Einsparziel, daher entsteht Ihnen kein Nachteil, wenn Sie das rabattierte Original abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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