Darf bei Verordnung zweier kleiner eine große Packung abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir stellen uns einmal mehr die Frage nach der Stückelung: verordnet wurde „2 x Latanoprost AL 50 3 x 2,5 ml PZN 08469038“.
Müssen wir hier zwei Packungen à 3 x 2,5 ml oder einmal 6 x 2,5 ml abgeben?
Antwort
Diese Frage ist nach aktuellem Rahmenvertrag eindeutig zu klären. In § 8 Abs. 1 heißt es:
8 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Damit ist es nicht erlaubt, statt zweier kleiner Packungen eine große abzugeben. Sie müssen zweimal die 3er-Packung abgeben. Wenn Sie dem Patienten die dadurch zustande kommende doppelte Zuzahlung ersparen möchten, müsste der Arzt das Rezept auf die 6er-Packung ändern.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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