Eindeutige Verordnung ohne Angabe der PZN?

Uns liegt eine hand­schriftliche Ver­ordnung über „Xolair 150 mg 3 x 1 Stück 2 x (6 Stück) FER Dj“ vor.

Aus unserer Sicht liegt trotz fehlender Angabe der PZN eine ein­deutig bestimmte Ver­ordnung vor, wir sind uns aber nicht sicher. Wenn diese Annahme korrekt ist, wären 3 x 1 Stück 2 x (2 x PZN 18036837) retax­sicher zulasten der GKV abgabe­fähig.

Auch stellt sich uns die Frage, ob es sich im vor­liegenden Fall um eine Zeilen­ver­ordnung handelt oder nicht (wir denken, ja). Denn sonst müssten wir die 6er-Packung (PZN 14356580) ab­geben, die günstiger und auch liefer­bar ist.

Was können wir retax­sicher abgeben?

Antwort

Zunächst einmal liegen bei Ihrem Rezept alle Angaben nach AMVV vor:

Das Rezept enthält die Bezeichnung des Fertig­arznei­mittels ein­schließ­lich Stärke, die Dar­reichungs­form, die abzu­gebende Menge und die Dosierungs­angabe.

Die Verpflichtung, die PZN auf das Rezept zu drucken, ist allein an die Ärzteschaft gerichtet. Sie sind daher auch nicht ver­pflichtet, die PZN zu ergänzen.

Zudem ist in § 8 Abs. 1 Rahmen­vertrag geregelt, dass jede Verordnungs­zeile einzeln zu betrachten ist.

Beispiel:

Verordnet: Avamys® 27,5 μg 60 Hub N2 x 2

Abzugeben sind 2 Packungen Avamys® 27,5 μg à 60 Hub, nicht 1 Packung Avamys® 27,5 μg 120 Hub.

D. h., Sie können in Ihrem Fall 2 x PZN 18036820 (also 3 x Xolair 150 mg Fertig­spritze) abgeben.
Vorsicht, nicht 2 x PZN 18036837, hierbei handelt es sich um die Fertig­pens.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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