Eindeutige Verordnung ohne Angabe der PZN?
Uns liegt eine handschriftliche Verordnung über „Xolair 150 mg 3 x 1 Stück 2 x (6 Stück) FER Dj“ vor.
Aus unserer Sicht liegt trotz fehlender Angabe der PZN eine eindeutig bestimmte Verordnung vor, wir sind uns aber nicht sicher. Wenn diese Annahme korrekt ist, wären 3 x 1 Stück 2 x (2 x PZN 18036837) retaxsicher zulasten der GKV abgabefähig.
Auch stellt sich uns die Frage, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Zeilenverordnung handelt oder nicht (wir denken, ja). Denn sonst müssten wir die 6er-Packung (PZN 14356580) abgeben, die günstiger und auch lieferbar ist.
Was können wir retaxsicher abgeben?
Antwort
Zunächst einmal liegen bei Ihrem Rezept alle Angaben nach AMVV vor:
Das Rezept enthält die Bezeichnung des Fertigarzneimittels einschließlich Stärke, die Darreichungsform, die abzugebende Menge und die Dosierungsangabe.
Die Verpflichtung, die PZN auf das Rezept zu drucken, ist allein an die Ärzteschaft gerichtet. Sie sind daher auch nicht verpflichtet, die PZN zu ergänzen.
Zudem ist in § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag geregelt, dass jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten ist.
Beispiel:
Verordnet: Avamys® 27,5 μg 60 Hub N2 x 2
Abzugeben sind 2 Packungen Avamys® 27,5 μg à 60 Hub, nicht 1 Packung Avamys® 27,5 μg 120 Hub.
D. h., Sie können in Ihrem Fall 2 x PZN 18036820 (also 3 x Xolair 150 mg Fertigspritze) abgeben.
Vorsicht, nicht 2 x PZN 18036837, hierbei handelt es sich um die Fertigpens.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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