Können wir ein Rezept über Schütt­ware mit Aut-idem-Kreuz selbst ändern?

Wir haben ein Rezept erhalten, bei dem von einem Arznei­mittel Schütt­ware verordnet wurde. Zudem ist ein Aut-idem-Kreuz gesetzt.

Dürften wir hier nach ärztlicher Rück­sprache die identische N3 mit 100 Stück der­selben Firma ab­geben oder müsste das Rezept von der Praxis selbst geändert werden?

Antwort

Leider schreiben Sie nicht, um welches Präparat es sich handelt, aber so etwas gibt es nach unseren Recherchen beispiels­weise bei Amlodipin-ratio 10 mg: Diese gibt es in einer Dose mit 100 Stück als Schütt­ware und als 100er-N3-Packung.

Das Aut-idem-Kreuz kann nur von ärztlicher Seite aufge­hoben werden und für die Schütt­ware sind auch keine Aut-idem-Aus­tausch­möglich­keiten vorge­sehen. Es wäre hier also ein Aut-simile-Aus­tausch, den Sie nach unserer Ein­schätzung nur nach Rezept­änderung seitens der Praxis vor­nehmen dürften.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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