EDV zeigt das Rabattarzneimittel nicht an – ist das korrekt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt eine Verordnung über „Restex Tabletten 20 St. PZN 00576148“ zulasten der AOK Niedersachsen (102114819) vor. Bei Eingabe in das Kassensystem erscheint eine Auswahl über vier preisgünstige Artikel, nämlich die Generika von Devatis, Neurax sowie ratiopharm und die verordneten Tabletten von Roche. Rabattverträge werden nicht dargestellt.
Unser Rezeptkontrollprogramm meldet uns aber, dass es für diese Wirkstoffkombination durchaus einen Rabattvertrag bei der AOK Niedersachsen gibt, nämlich von der Firma Aliud Pharma, PZN: 12565747.
Was ist jetzt richtig? Stimmt die Darstellung unserer EDV nicht?
Antwort
Die Abgabesituation ist hier etwas verzwickt: Levodopa/Benserazid von AL hat lediglich die Zulassung zur Behandlung von Parkinson. Restex wiederum ist zugelassen für das Restless-Legs-Syndrom. Somit ist der Austausch auf diesen Rabattvertragsartikel hinfällig, da das AL-Präparat nicht mindestens in einer Indikation mit dem verordneten Artikel übereinstimmt – ein Austausch ist dann nicht erlaubt. Die Artikel von Devatis, Neuraxpharm und ratiopharm wiederum haben die Indikation Restless-Legs-Syndrom. Somit sind diese austauschbar und dürfen abgegeben werden. Da aber Restex selbst auch zu den vier preisgünstigsten Arzneimitteln gehört, können Sie guten Gewissens auch dieses abgeben. Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, von dem auf dem Rezept verordneten Arzneimittel auszugehen und nicht nur anhand der Wirkstoffkombination nach Austauschoptionen zu suchen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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