EDV warnt: Wie müssen wir bei einer Olumiant-Verordnung vorgehen?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt eine Verordnung über „Olumiant 4 mg FTA 98 St. Lilly PZN 12652943; >>Dj<<“ vor. Die EDV warnt bei der Abgabe, aber es ist keine Indikation auf dem Rezept angegeben. Was müssen wir nun beachten?
Antwort
Der Verordnungsausschluss für den Wirkstoff Baricitinib gemäß § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V (Lifestyle-Arzneimittel) gilt nur für das Anwendungsgebiet Alopecia areata – für alle anderen Indikationen kann das Arzneimittel ganz normal zulasten der GKV verordnet werden. Da Sie die Diagnose nicht kennen und nicht prüfen müssen, kann von einer Erstattungsfähigkeit ausgegangen werden.
Nur wenn die Diagnose Alopecia areata auf dem Rezept vermerkt wäre, müsste das Arzneimittel als Privatrezept abgerechnet werden. Nähere Infos zu diesem Thema finden Sie auf der aktuellen Abgabehilfe zu Olumiant.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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