Wie ist mit E-Rezepten ohne Mengenangabe umzugehen?
Wir haben nun regelmäßig E-Rezepte, bei denen Arzneimittel nur mit Angabe der PZN, nicht aber mit Stückzahl/Normgröße verordnet werden. Ist das zulässig, denn grundsätzlich ist die Packung durch Angabe der PZN ja eindeutig definiert.
Antwort
Nach AMVV ist die Angabe einer Menge im Gegensatz zur Nennung der PZN zwingend vorgesehen:
2 Abs. 1 AMVV
Die Verschreibung muss enthalten: […]
6. abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels […]
In Abs. 4 heißt es dann weiter:
2 Abs. 4 AMVV
(4) Fehlt bei Arzneimitteln in abgabefertigen Packungen die Angabe der Menge des verschriebenen Arzneimittels, so gilt die kleinste Packung als verschrieben.
Die Abgabe der kleinsten Packung ist laut § 17 Punkt 3 Rahmenvertrag auch im Akutfall/Notdienst möglich, wenn die verschreibende Person nicht erreichbar ist, das sollte dann aber auf dem Rezept dokumentiert werden.
Ansonsten gehört die Menge nicht zu den Rezeptbestandteilen, die beim Fehlen nach den in § 6 Rahmenvertrag definierten Heilungsmöglichkeiten von der Apotheke nach Rücksprache ergänzt werden dürfen. Daher ist die Warnung korrekt und die Menge der verordneten Arzneimittel sollte durch die Ärztin bzw. den Arzt ergänzt werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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