Wie ist mit E-Rezepten ohne Mengenangabe umzugehen?

Wir haben nun regelmäßig E-Rezepte, bei denen Arzneimittel nur mit Angabe der PZN, nicht aber mit Stückzahl/Normgröße verordnet werden. Ist das zulässig, denn grundsätzlich ist die Packung durch Angabe der PZN ja eindeutig definiert.

Antwort

Nach AMVV ist die Angabe einer Menge im Gegensatz zur Nennung der PZN zwingend vorgesehen:

2 Abs. 1 AMVV

Die Verschreibung muss enthalten: […]

6. abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels […]

In Abs. 4 heißt es dann weiter:

2 Abs. 4 AMVV

(4) Fehlt bei Arzneimitteln in abgabefertigen Packungen die Angabe der Menge des verschriebenen Arzneimittels, so gilt die kleinste Packung als verschrieben.

Die Abgabe der kleinsten Packung ist laut § 17 Punkt 3 Rahmenvertrag auch im Akutfall/Notdienst möglich, wenn die verschreibende Person nicht erreichbar ist, das sollte dann aber auf dem Rezept dokumentiert werden.

Ansonsten gehört die Menge nicht zu den Rezeptbestandteilen, die beim Fehlen nach den in § 6 Rahmenvertrag definierten Heilungsmöglichkeiten von der Apotheke nach Rücksprache ergänzt werden dürfen. Daher ist die Warnung korrekt und die Menge der verordneten Arzneimittel sollte durch die Ärztin bzw. den Arzt ergänzt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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