E-Rezept-Belieferung über Monatswechsel hinweg problemlos möglich?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben am Monatsende ein E-Rezept erhalten, das abzugebende Rabattarzneimittel musste bestellt werden. Die Ware kam erst am nächsten Tag – dann ist uns aufgefallen, dass zum Monatswechsel auch die Rabattverträge gewechselt haben. Wenn wir das jetzt am Folgetag abgeben, entspricht das Arzneimittel nicht mehr den Rabattverträgen.
Wird dies in irgendeiner Form dokumentiert?
Antwort
In der Quittung ist ein Abrufdatum des E-Rezeptes enthalten – das heißt, es ist für die jeweilige Krankenkasse erkennbar, wann das E-Rezept ausgestellt, wann es in der Apotheke vorgelegt und abgerufen und wann das Arzneimittel schließlich abgegeben wurde. Daher sollte es nach unserer Einschätzung keine Probleme geben, wenn eine Verordnung nach einem Monatswechsel beliefert wird.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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