E-Rezept-Belieferung über Monatswechsel hinweg problemlos möglich?

Wir haben am Monats­ende ein E-Rezept erhalten, das abzu­gebende Rabatt­arznei­mittel musste bestellt werden. Die Ware kam erst am nächsten Tag – dann ist uns aufge­fallen, dass zum Monats­wechsel auch die Rabatt­verträge gewechselt haben. Wenn wir das jetzt am Folge­tag ab­geben, entspricht das Arznei­mittel nicht mehr den Rabatt­verträgen.

Wird dies in irgendeiner Form dokumentiert?

Antwort

In der Quittung ist ein Abruf­datum des E-Rezeptes enthalten – das heißt, es ist für die jeweilige Kranken­kasse erkennbar, wann das E-Rezept ausge­stellt, wann es in der Apotheke vorge­legt und abge­rufen und wann das Arznei­mittel schließlich abge­geben wurde. Daher sollte es nach unserer Einschätzung keine Probleme geben, wenn eine Verordnung nach einem Monats­wechsel beliefert wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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