Können wir ein E-Privatrezept für GKV-Versicherte einlösen?

Wir erhalten immer wieder E-Rezepte über verschreibungspflichtige Arzneimittel, die als Privatrezept für gesetzlich Versicherte ausgestellt werden. Ist dies zulässig und wie gehen wir damit um?

Antwort

Für Privatrezepte, die von gesetzlich Versicherten selbst bezahlt werden, wird keine Papierverordnung benötigt (E-Rezepte für Privatversicherte werden erst in Zukunft kommen und können derzeit noch nicht abgerufen werden). Diese können, sofern es sich um Arzneimittel handelt, auch auf einem E-Rezept verordnet werden. Die Erstattung ist dabei genauso geregelt wie auch bei gewöhnlichen Papierrezepten. Gesetzlich Versicherte, die also zuvor ein Papier-Privatrezept erhalten haben, können nun auch ein E-Privatrezept erhalten. Wenn nun aber erstattungsfähige Arzneimittel auf Privatrezepten verordnet werden, kann eine Arztrücksprache notwendig sein, in der erläutert wird, warum dieses Mittel nicht zulasten der GKV verordnet war.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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