Können wir ein E-Privatrezept für GKV-Versicherte einlösen?
Wir erhalten immer wieder E-Rezepte über verschreibungspflichtige Arzneimittel, die als Privatrezept für gesetzlich Versicherte ausgestellt werden. Ist dies zulässig und wie gehen wir damit um?
Antwort
Für Privatrezepte, die von gesetzlich Versicherten selbst bezahlt werden, wird keine Papierverordnung benötigt (E-Rezepte für Privatversicherte werden erst in Zukunft kommen und können derzeit noch nicht abgerufen werden). Diese können, sofern es sich um Arzneimittel handelt, auch auf einem E-Rezept verordnet werden. Die Erstattung ist dabei genauso geregelt wie auch bei gewöhnlichen Papierrezepten. Gesetzlich Versicherte, die also zuvor ein Papier-Privatrezept erhalten haben, können nun auch ein E-Privatrezept erhalten. Wenn nun aber erstattungsfähige Arzneimittel auf Privatrezepten verordnet werden, kann eine Arztrücksprache notwendig sein, in der erläutert wird, warum dieses Mittel nicht zulasten der GKV verordnet war.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung