Dulcolax-Zäpfchen ohne Diagnose – ist die Abgabe erlaubt?

Uns liegt eine Verordnung über „Dulcolax Zäpfchen 10 mg 30 Stück“ auf Kassenrezept vor. Es steht keine Diagnose auf dem Rezept, nur die Dosierung ist angegeben: 1 Zäpfchen jeden Morgen nach dem Aufstehen vor jeder Bestrahlung C61.

Dürfen wir die Zäpfchen auf Kassenrezept abgeben?

Antwort

Ja, Dulcolax-Zäpfchen sind, obwohl es sich um OTC-Arzneimittel handelt, mit Einschränkungen erstattungsfähig, dies ist Anlage I der AM-RL des G-BA zu entnehmen:

OTC-Erstattung gemäß Arzneimittelrichtlinie

Die Verordnung für Erwachsene ist an Bedingungen gemäß Arzneimittelrichtlinie geknüpft:

Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mucoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. [Anlage I Nr. 1]

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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