Dürfen zwei Packungen dieser Pflaster abgegeben werden?

Uns liegt folgende Verordnung vor:

„Rotigotin 2 mg/ 24 h 84 Stück x 2!“

Dürfen wir zwei Packungen abgeben?

Antwort

Ja, Sie dürfen zwei Packungen abgeben, denn es handelt sich um eine vielfache Menge des größten Normbereiches (Nmax, hier = N3):

Dies ist in § 6 Absatz 3 Rahmenvertrag geregelt.

6 Absatz 3 Rahmenvertrag

Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der größten Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.

Auch hat der Arzt einen besonderen Vermerk in Form des „!“ gesetzt, daher sind alle Voraus­setzungen für die Abgabe erfüllt. Beachten Sie, dass Sie vorrangig ein Rabatt­arznei­mittel abgeben müssen. Gibt es bei der vorliegenden Kranken­kasse keine Rabatt­verträge, müssen Sie aufgrund der vorliegenden Wirkstoff­verordnung eines der drei preis­günstigsten aut-idem-fähigen Präparate abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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