Dürfen zwei Packungen abgegeben werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Dürfen wir auf dieses Rezept zwei Packungen beliefern?
Krankenkasse: Barmer (IK 109580001)
„2 OP Entresto 24 mg/26 mg FTA 56 ST. N2 !!“
Antwort:
Die Normbereiche für die Wirkstoffkombination aus Sacubitril und Valsartan sind:
Da die verordnete Gesamtmenge die größte Messzahl von 200 nicht übersteigt und keine Packung zu 112 St. im Handel ist, darf die Menge von 2 x 56 St. gemäß § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag abgegeben werden:
6 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben.“
Zum Vergleich Original versus Import ist noch hinzuzufügen, dass es zwar preisgünstige bzw. wirtschaftliche Importe gibt, die am kleinen „i“ zu erkennen sind:
Allerdings ist das Original bei der vorliegenden Krankenkasse das Rabattarzneimittel und daher vorrangig abzugeben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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