Dürfen zwei 50er-Packungen Medikinet retard abgegeben werden, da keine N3 im Handel ist?
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Uns liegt eine Verordnung zulasten der Continentale BKK (IK: 103523440) über „2 x 50 Medikinet Retard 10 mg“ mit dem Vermerk „Menge ärztlich begründet“ vor. Dürfen wir dieses Rezept mit 2 x 50 Stück beliefern?
Antwort:
Zunächst sind die für Methylphenidat nach PackungsV festgelegten Normbereiche zu betrachten (s. Abb.). Für Methylphenidat sind zwar alle Normbereiche definiert (N1–N3), jedoch sind – das Präparat Medikinet retard betreffend – nicht alle Normbereiche durch im Handel befindliche Packungsgrößen besetzt. Daher „stückelt“ man mit einer Abgabe von zwei 50er-Packungen in den nicht besetzten N3-Bereich.
Dieser Fall, der vor Änderung von § 3 Rahmenvertrag strittig war und zu Retaxationen führte, ist mittlerweile eindeutig geregelt. So heißt es in § 3 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe e Rahmenvertrag, dass die Apotheke nicht mehr retaxiert werden darf, wenn sie „bei einer Verordnung, für die § 6 dieses Vertrages keine Regelung enthält, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und des Vorranges der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel Packungen bis zu der vom Arzt insgesamt verordneten Menge abgibt (§ 31 Abs. 4 SGB V).“
Davon ist unter anderem das Stückeln in einen definierten, aber nicht besetzten Normbereich erfasst, wie es bei der Ihnen vorliegenden Verordnung der Fall ist.
Die Abgabe von zwei 50er-Packungen Medikinet retard ist also zulässig. Achten Sie zudem darauf, dass auf dem BtM-Rezept alle Formalien beachtet wurden, z. B. dass eine Gebrauchsanweisung bzw. der Hinweis auf Übergabe einer schriftlichen Gebrauchsanweisung vorhanden ist. Hilfestellung bieten diverse DAP-Arbeitshilfen rund um Betäubungsmittel und die korrekte BtM-Rezeptbelieferung.
- DAP Retax-Arbeitshilfe 11 Erforderliche Angaben auf dem BtM-Rezept
- DAP Retax-Arbeitshilfe 47 BtM-Rezepte korrekt beliefern
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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