Dürfen zwei 50er-Packungen Medikinet retard abgegeben werden, da keine N3 im Handel ist?

Uns liegt eine Verordnung zulasten der Continentale BKK (IK: 103523440) über „2 x 50 Medikinet Retard 10 mg“ mit dem Vermerk „Menge ärztlich begründet“ vor. Dürfen wir dieses Rezept mit 2 x 50 Stück beliefern?

Antwort:

Zunächst sind die für Methylphenidat nach PackungsV festgelegten Normbereiche zu betrachten (s. Abb.). Für Methylphenidat sind zwar alle Normbereiche definiert (N1–N3), jedoch sind – das Präparat Medikinet retard betreffend – nicht alle Normbereiche durch im Handel befindliche Packungsgrößen besetzt. Daher „stückelt“ man mit einer Abgabe von zwei 50er-Packungen in den nicht besetzten N3-Bereich.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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