Dürfen wir wirkstoffgleiche Biologicals austauschen?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt ein Rezept über „Neulasta 6 mg FS ILO 1 St. Amgen“ vor.
Kann anstelle dieses Originals das Präparat Pelmeg 6 mg ILO 1 St. abgegeben werden?
Es existieren bei der angegebenen Krankenkasse für beide Medikamente entsprechende Rabattverträge. Allerdings sind beide Präparate nicht in der Anlage 1 des aktuellen Rahmenvertrages gelistet, daher sind wir unsicher.
Antwort
Da es sich, wie Sie richtig schreiben, um Biologika handelt, die nicht in der Anlage 1 zum Rahmenvertrag gelistet sind, dürfen diese beiden Präparate nicht gegeneinander ausgetauscht werden. Der Wirkstoff Pegfilgrastim steht derzeit gar nicht in dieser Anlage. Nur innerhalb der Import/Original-Gruppe kann auf den jeweiligen Rabattartikel gewechselt werden. Importe und bezugnehmende Originale gelten als identisch und damit austauschbar.
Achten Sie bei der Rabattvertragssuche jeweils darauf, dass Sie vom verordneten Arzneimittel ausgehen. Nur so können Sie davon ausgehen, dass die EDV auch die richtigen, vertragskonformen Abgabeoptionen anzeigt. Vor allem bei Biologicals kann eine reine Wirkstoffsuche zu falschen Abgaben führen, wenn eine Austauschbarkeit nicht gegeben ist.
- DAP-Rubrik Biologicals
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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