Dürfen wir während der Pandemie auch Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste austauschen?

Es gibt ja mittlerweile aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche Sonderregelungen zum Arzneimittelaustausch in der Apotheke.

Was uns noch unklar ist: Sind nach den neuen Regelungen nunmehr auch die Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste austauschbar?

Antwort

Apotheken können nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung über den Rahmenvertrag hinaus in größerem Umfang einen Arzneimittelaustausch vornehmen, um einen Folgebesuch eines Patienten in der Apotheke überflüssig zu machen.

Die Verordnung enthält zwar keine Hinweise zu Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste, aber die Ersatzkassen haben mitgeteilt, dass auch hier ein Austausch nach Rücksprache mit dem Arzt möglich ist. Dies muss dann auf dem Rezept dokumentiert werden. Die Ausstellung eines neuen Rezepts ist daher nicht nötig.

Wie die Primärkassen dies regeln, sollten Sie jeweils für Ihren Bereich prüfen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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