Dürfen wir von der Wirkstärke abweichen?

Aufgrund der aktuellen Situation mit den Lieferengpässen haben wir uns folgende Frage gestellt:

Wenn der Arzt ein Arzneimittel mit 20 mg 100 Stück verordnet hat, aber nur Arzneimittel mit 10 mg 100 Stück lieferbar sind, dürfen wir dann zweimal die 100er-Packung à 10 mg abgeben?

Antwort

Solange die SARS-CoV-2-AMVersVO noch in Kraft ist (07.04.23), darf auch eine abweichende Wirkstärke abgegeben werden, sofern die Arzneimitteltherapie nicht gefährdet und die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird:

1 Abs. 3 SARS-CoV-2-AMVersVO

[…] Apotheken dürfen ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung im Hinblick auf Folgendes abweichen, sofern dadurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffes nicht überschritten wird: […] die Packungsanzahl […] die Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen. […]

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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