Dürfen wir Tadalafil 5 mg zulasten der Krankenkasse abgeben?

Uns liegt ein Rezept über Tadalafil 5 mg 84 Stück zulasten der AOK Rhein­land-Pfalz/Saar­land vor.

Dürfen wir das Arznei­mittel zulasten der Kranken­kasse abgeben oder müssen wir es dem Patienten privat in Rechnung stellen?

Antwort

Tadalafil 5 mg kann gemäß AM-RL Anlage II (§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V (Life­style Arznei­mittel)) ausnahms­weise für folgende Indikation verordnet werden: zur Behandlung des benignen Prostata­syndroms bei erwachsenen Männern.

Wenn der Arzt keine Diagnose auf dem Rezept vermerkt hat, dürfen Sie das Medikament ohne weitere Prüfung unter Beachtung der Rabatt­verträge zulasten der Kranken­kasse abgeben. Eine erweiterte Prüf­pflicht besteht, wenn der Arzt eine Diagnose auf dem Rezept vermerkt hat. Wenn die Diagnose nicht überein­stimmt, sollten Sie Rück­sprache mit dem Arzt halten und müssen das Rezept eventuell dem Patienten privat in Rechnung stellen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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