Dürfen wir Tadalafil 5 mg zulasten der Krankenkasse abgeben?
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Uns liegt ein Rezept über Tadalafil 5 mg 84 Stück zulasten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland vor.
Dürfen wir das Arzneimittel zulasten der Krankenkasse abgeben oder müssen wir es dem Patienten privat in Rechnung stellen?
Antwort
Tadalafil 5 mg kann gemäß AM-RL Anlage II (§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V (Lifestyle Arzneimittel)) ausnahmsweise für folgende Indikation verordnet werden: zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern.
Wenn der Arzt keine Diagnose auf dem Rezept vermerkt hat, dürfen Sie das Medikament ohne weitere Prüfung unter Beachtung der Rabattverträge zulasten der Krankenkasse abgeben. Eine erweiterte Prüfpflicht besteht, wenn der Arzt eine Diagnose auf dem Rezept vermerkt hat. Wenn die Diagnose nicht übereinstimmt, sollten Sie Rücksprache mit dem Arzt halten und müssen das Rezept eventuell dem Patienten privat in Rechnung stellen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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