Dürfen wir preisgünstige Importe ignorieren?

Uns liegt eine Verordnung über „Xarelto 20 mg 98 St. N3 Bayer PZN 08461433“ vor. Die EDV zeigt uns an, dass es preisgünstige Importe gibt, die wir abgeben sollen. Wir haben unser Einsparziel aber schon längst erreicht.

Dürfen wir die preisgünstigen Präparate jetzt ignorieren?

Antwort

Mit dieser Verordnung befinden Sie sich im solitären Markt, da es außer dem Original nur Importarzneimittel als Auswahlmöglichkeiten gibt (§ 9 Abs. 1 Rahmenvertrag). Innerhalb des solitären Marktes dürfen Sie, sofern keine Rabattverträge vorrangig zu beachten sind, bis zur durch die Verordnung gesetzte Preisgrenze (in diesem Fall das verordnete Original) frei zwischen Original und Importen wählen. Nach § 13 Rahmenvertrag ist durch die Apotheke pro Kalenderquartal und pro Krankenkasse das Einsparziel durch die Abgabe preisgünstiger Importe zu erreichen.

13 Abs. 2

„[…] Im importrelevanten Markt besteht ein Abgabevorrang für preisgünstige Importarzneimittel in Form eines innerhalb eines Kalenderquartals zu erzielenden Einsparziels nach Absatz 5.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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