Dürfen wir nach Arztrücksprache das Aut-idem-Kreuz aufheben?
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Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem der Arzt mit Aut-idem-Kreuz ein bestimmtes Prednisolon-Präparat verordnet hat. Der Kunde möchte aber unbedingt eine andere Firma, da er das andere Präparat bereits kennt.
Können wir das Rezept nach Rücksprache mit dem Arzt ändern und das Aut-idem-Kreuz aufheben?
Antwort
Nach dem ALBVVG kann ein gesetztes Aut-idem-Kreuz nicht mehr nach Rücksprache mit dem Arzt aufgehoben werden – der Kunde müsste also ein neues Rezept ohne Aut-idem-Kreuz durch den Arzt ausstellen lassen. Berücksichtigen Sie aber, dass Sie dann natürlich die Abgaberangfolge des Rahmenvertrags beachten müssen: Ist das verordnete „Wunschpräparat“ kein Rabattarzneimittel bzw. gehört es nicht zu den vier preisgünstigsten Präparaten, müssen Sie von der Abgaberangfolge abweichen und den Grund (z. B. Pharmazeutische Bedenken) auf dem Rezept dokumentieren. Am besten wäre natürlich, wenn der Arzt die gewünschte Firma mit Kreuz verordnet.
Noch ein Tipp: Prüfen Sie bezüglich des Aut-idem-Kreuzes auch Ihren Liefervertrag mit den Primärkassen. Einige Primärkassen erlauben auch weiterhin das Aufheben des Kreuzes nach Rücksprache.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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