Dürfen wir nach Arztrücksprache das Aut-idem-Kreuz aufheben?

Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem der Arzt mit Aut-idem-Kreuz ein bestimmtes Prednisolon-Präparat verordnet hat. Der Kunde möchte aber unbedingt eine andere Firma, da er das andere Präparat bereits kennt.

Können wir das Rezept nach Rück­sprache mit dem Arzt ändern und das Aut-idem-Kreuz aufheben?

Antwort

Nach dem ALBVVG kann ein gesetztes Aut-idem-Kreuz nicht mehr nach Rück­sprache mit dem Arzt aufge­hoben werden – der Kunde müsste also ein neues Rezept ohne Aut-idem-Kreuz durch den Arzt aus­stellen lassen. Berück­sichtigen Sie aber, dass Sie dann natürlich die Abgabe­rang­folge des Rahmen­vertrags beachten müssen: Ist das verordnete „Wunsch­präparat“ kein Rabatt­arznei­mittel bzw. gehört es nicht zu den vier preis­günstigsten Präparaten, müssen Sie von der Abgabe­rang­folge abweichen und den Grund (z. B. Pharma­zeutische Bedenken) auf dem Rezept dokumentieren. Am besten wäre natürlich, wenn der Arzt die gewünschte Firma mit Kreuz verordnet.

Noch ein Tipp: Prüfen Sie bezüglich des Aut-idem-Kreuzes auch Ihren Liefer­vertrag mit den Primär­kassen. Einige Primär­kassen erlauben auch weiterhin das Aufheben des Kreuzes nach Rück­sprache.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung